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Wie können Sie den Schulverein unterstützen?

Durch Ihre Mitgliedschaft im Schulverein und der Zahlung eines Jahresbeitrages von mindestens 12 Euro (mehr dürfen Sie gerne geben) unterstützen Sie unsere Arbeit.

Sie können die Mitgliedschaft mit einem unserer Flyer (hier auch zum Download als PDF-Datei  ) oder auch formlos per Mail an die Adresse sv (at) gymnasiumboizenburg.de bekunden.

Wenn wir den Beitrag per SDEPA-Lastschrift von einem Konto einziehen dürfen, füllen Sie bitte den entsprechenden Teil des Flyers aus. Die Informationen zum SEPA-Mandat und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer finden Sie in diesem PDF-Dokument . Sie können selbstverständlich auch ein Exemplar anfordern.

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Der Beitrag kann selbst auf eines unserer Konten (Sparkasse Mecklenburg-Schwerin und Raiffeisenbank Lauenburg - Daten siehe unter Kontakt) gezahlt werden oder per Lastschrift von uns eingezogen werden.

Als Selbstzahler sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Beitrag spätestens in der zweiten Augusthälfte eingezahlt wird. Die Lastschrift erfolgt in den Wochen danach.

Lt. Satzung    muss ein Mitglied mindestems 18 Jahre alt sein, daher setzen Sie bitte nicht den Namen Ihres Kindes ein.

Wichtig: Die Mitgliedschaft endet nicht automatisch, wenn Ihr Kind nicht mehr an der Schule ist. Die Mitgliedschaft sollte in diesem Fall bitte mit einer Kündigung angezeigt werden.
Es gibt viele Mitglieder, die viele Jahre auch nach dem Abitur der Kinder Vereinsmitglied sind und die Vereinsarbeit weiterhin unterstützen.


Selbstverständlich können Sie auch durch eine Spende unsere Arbeit finanziell unterstützen - auch ohne eine Mitgliedschaft.
Verwenden Sie bitte die unter Kontakt angegebenen Bankverbindungen. Für Beträge bis 200 Euro benötigen Sie keinen besonderen Nachweis, um Ihre Spende beim Finanzamt anzugeben. Da reicht der Kontoauszug.

Und noch ein aktueller Tipp: Ab Januar 2017 hat der Steuerpflichtige die Zuwendungsbestätigungen nur noch nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen. Die Nachweise müssen allerdings vom Zuwendungsempfänger noch ein Jahr nach Bekanntgabe des Bescheides aufbewahrt werden, denn so lange kann das Finanzamt die Vorlage der Nachweise anfordern.

Eine Zuwendungsbescheinigung können wir bei Bedarf ausstellen. Die Gemeinnützigkeit ist durch das Finanzamt Hagenow anerkannt.

 

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